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Bitte beachten Sie folgende Informationen


Versicherungsnummer-Anforderung

Seit Juli 2018 können Dienstgeber vor der Anmeldung von Dienstnehmern auf elektronischem Weg die Bekanntgabe der Versicherungsnummer anfordern, wenn diese noch keine Sozialversicherungsnummer haben oder deren Sozialversicherungsnummer nicht bekannt ist. Im Meldesystem ELDA ist dafür eine eigene Meldung vorgesehen. Nach der Anforderung wird seitens der BVAEB die Versicherungsnummer festgestellt bzw. eine solche vergeben. Die Bekanntgabe erfolgt bei der BVAEB nicht über ein Clearingsystem, sondern primär telefonisch. Dafür ist es wichtig, in der Meldung der Versicherungsnummer-Anforderung die korrekte Telefonnummer jener Person anzugeben, welche die Anforderung abgesetzt hat. Wird eine allgemeine Telefonnummer der Dienststelle bekannt gegeben, führt dies in der Regel zu Verzögerungen bei der Bekanntgabe, da der Absender der Anforderung oft nicht oder nur schwer herausgefunden werden kann.

Arbeitslosenversicherung: Beitragssenkung bei geringerem Gehalt

Bitte beachten Sie, dass die seit 1.7.2018 geltenden Grenzbeträge für die Verringerung des Dienstnehmerbeitrags in der Arbeitslosenversicherung - so wie alle Regelungen der Arbeitslosenversicherung - auch für Versicherte der BVAEB gelten.
Die Höhe des Versichertenanteiles zur Arbeitslosenversicherung orientiert sich ab 1.7.2018 an folgender Einkommensstaffelung:

  • bis € 1.648,00: 0 %
  • über € 1.648,00 bis € 1.798,00: 1 %
  • über € 1.798,00 bis € 1.948,00: 2 %