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Medizinische Rehabilitation nach Erkrankung oder Unfall

Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, durch geeignete Maßnahmen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Menschen nach Erkrankungen und Unfällen soweit wiederherzustellen, dass sie im beruflichen und sozialen Leben und in der Gemeinschaft den ihnen gebührenden Platz wieder einnehmen können.


Medizinische Maßnahmen

Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation werden im Anschluss an eine Krankenbehandlung gewährt. Sie sollen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder die Folgen der Krankheit erleichtern. Diese Maßnahmen werden von der BVAEB nach pflichtgemäßem Ermessen erbracht.

Die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation umfassen folgende Leistungen:

  • Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen (Rehabilitationszentren)
  • Körperersatzstücke, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel
  • Heilbehelfe
  • Reise- und Transportkosten unter bestimmten Voraussetzungen


Werden Heilbehelfe oder Hilfsmittel aus dem Titel der medizinischen Rehabilitation gewährt, so fällt dabei grundsätzlich kein Kostenanteil an. 


Mit den medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation wird das Ziel verfolgt, den Gesundheitszustand so weit wiederherzustellen, dass der betroffene Versicherte oder sein anspruchsberechtigter Angehöriger einen ihm angemessenen Platz in der Gemeinschaft - möglichst dauernd und ohne Betreuung oder Hilfe - einnehmen kann.

Ambulante Rehabilitation

Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist.

Anstelle eines stationären Aufenthaltes, gibt es auch die Möglichkeit, die Rehabilitation ambulant durchzuführen. Dazu ist es erforderlich, dass eine entsprechende Mobilität gegeben ist.

Die ambulante Rehabilitation der Phase 2 (nach Operationen und Akuterkrankungen) dauert sechs bis zehn Wochen.

Die ambulante Rehabilitation der Phase 3 (fortführende Rehabilitation) dauert je nach Indikation zwischen 6 und 12 Monate.

Im Rahmen des ambulanten Rehabilitationsprogrammes werden keine Transport-/Fahrtkosten bezahlt.

Zur Durchführung der ambulanten Rehabilitation stehen Vertragseinrichtungen zur Verfügung. Eine Aufstellung dieser Einrichtungen finden Sie in unserer Broschüre "Kur & Rehabilitation - Eigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen" in der Service-Zone.

Stationäre Aufenthalte

... in eigenen Einrichtungen

Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist.

Je nach Indikation werden Rehabilitationsaufenthalte auf die Dauer von 22, 29 bzw. 43 Tagen bewilligt. Für die Unterbringung und Behandlung stehen Ihnen unsere BVAEB-Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung.

... in Vertragseinrichtungen

Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Je nach Indikation werden Rehabilitationsaufenthalte auf die Dauer von 22, 29 bzw. 43 Tagen bewilligt.

Für die Unterbringung und Behandlung stehen neben den eigenen Einrichtungen der BVAEB auch Vertragseinrichtungen zur Verfügung.

Eine Aufstellung dieser Einrichtungen finden Sie in unserer Broschüre "Kur & Rehabilitation - Eigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen" in der Service-Zone.

Zuzahlung zu stationären Aufenthalten

Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung für Rehabilitationsaufenthalte in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen einzuheben, die vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen ist. 

Höhe der Zuzahlung:

Für stationäre Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen ist eine tägliche Zuzahlung vorgesehen. Diese Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer (für Rehabilitationsaufenthalte allerdings für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu entrichten.

Die Höhe der Zuzahlung für Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte ist vom monatlichen Bruttobezug der Hauptversicherten bzw. des Hauptversicherten (gilt auch für mitversicherte Angehörige) zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.

Für das laufende Jahr gelten folgende Zuzahlungen pro Tag des Aufenthaltes:

keine Zuzahlung unter einem Brutto-Bezug von EUR 1.217,96 
EUR 9,70 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 1.799,34
EUR 16,62 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 2.380,73
EUR 23,56 über einem Brutto-Bezug von EUR 2.380,73


Ihre Angehörigen werden bei der Berechnung der Zuzahlung berücksichtigt. Vom monatlichen Brutto-Bezug werden für mitversicherte Erwachsene (z.B. Ehepartnerinnen und Ehepartner) EUR 703,50 sowie für jedes mitversicherte Kind EUR 187,93 abgezogen.

Sie zahlen keine Zuzahlung, wenn Ihr Brutto-Bezug EUR 1.217,96 nicht übersteigt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wenn Sie von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze).