Gerade nach schweren Operationen, Unfällen und langen Krankenhausaufenthalten braucht der Körper Zeit zum Regenerieren.
Die BVAEB bietet im Rahmen der erweiterten Heilbehandlung eine Reihe von freiwilligen Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Festigung der Gesundheit an.
Kuraufenthalt
Reguläre Kur
Kuraufenthalte werden im Rahmen der "Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit" gewährt.
Sie dienen zur Verhinderung
- einer unmittelbar drohenden Krankheit oder
- der Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit
und zählen zu den freiwilligen Leistungen der Krankenversicherungsträger. Dabei werden medizinische Leistungen erbracht.
Moderne Kur
Bei diesem Gesundheitsprogramm für aktive Erwerbstätige geht es nicht um die Behandlung von Krankheiten, sondern um die Verbesserung der Lebensqualität und der Zufriedenheit. Individuell abgestimmte Maßnahmen sowie eine umfangreiche Diagnostik schaffen die Grundlage für einen nachhaltig gesunden Lebensstil. Die Programminhalte widmen sich den Themen Bewegungsförderung, Ernährungsoptimierung, Stärkung der mentalen Gesundheit sowie Steigerung der Gesundheitskompetenz und des Sozialkapitals.
Kur PLUS
Das sind Kuraufenthalte bei Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates mit zusätzlichem Präventionsprogramm wie z.B. Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung und psychologische Betreuung.
Gesundheitsvorsorge Aktiv
Bei diesem Therapiekonzept handelt es sich um ein medizinisch neu gestaltetes Kur-Programm auf Grund einer oder mehrerer Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Durch den modularen Aufbau wird eine individuelle, bedarfsorientierte therapeutische Schwerpunktsetzung ermöglicht.
Diese Kur kann in ausgewählten Vertragseinrichtungen durchgeführt werden.
Gesundheitsvorsorge Aktiv Aufenthalte werden unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie für Kuraufenthalte gelten, für die Dauer von 22 Tagen bewilligt.
Therapieaufenthalte
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und darüber hinaus für Jugendliche mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe bezahlt die BVAEB für spezielle Aufenthalte einen Zuschuss. Solche Aufenthalte sind zum Beispiel Therapieaufenthalte, Diabetikerlager oder Diätferien. Die medizinische Indikation muss gegeben sein. Der Zuschuss beträgt höchstens EUR 21,00 pro Tag für eine Dauer von maximal 28 Tagen pro Kalenderjahr.
Erholungsaufenthalte
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nach schweren Erkrankungen und Operationen ein Beitrag zu einem Erholungsaufenthalt gewährt werden. Die Bewilligungsdauer beträgt grundsätzlich 21 Tage, wobei mindestens 14 Tage konsumiert werden müssen.
Einrichtungswunsch
Sie können Ihre Wunscheinrichtung auf dem Antragsformular vermerken. Nach Möglichkeit kommen wir diesem Wunsch gerne nach. Vorrangig werden jedoch die eigenen Gesundheitseinrichtungen bewilligt. Nur bei vollständiger Auslastung bewilligen wir auch Vertragseinrichtungen.
Eine Aufstellung dieser Einrichtungen finden Sie in unserer Broschüre "Kur & Rehabilitation - Eigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen" in der Service-Zone.