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Befreiung und Nachsicht
von Kostenbeteiligungen



Kostenbeteiligungen können im Krankheitsfall oft zu großen Belastungen führen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Befreiungen von der Rezeptgebühr und vom Kostenanteil sowie Nachsichten vom Behandlungsbeitrag vorgenommen. Im Einzelfall sind auch Ratenzahlungen möglich. Damit sollen persönliche Härtesituationen auszugleichen und "Gesundheit" für jeden leistbar werden.

Nähere Informationen zu den folgenden Themen finden Sie rechts in der Linkleiste und im angeschlossenen Informationsblatt:

  • zur Rezeptgebührenbefreiung,
  • zur Nachsicht des Behandlungsbeitrages,
  • zur Befreiung vom Kostenanteil und
  • zum Unterstützungsfonds