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Kostenerstattung – Rechnung einreichen von einem Wahlarzt oder Therapeuten

Kostenrückerstattung bei Behandlung durch einen Wahlarzt oder Wahltherapeuten (ohne BVAEB-Vertrag). So reichen Sie die Rechnung ein.


Die BVAEB ist verpflichtet, vor einer Kostenrückerstattung die medizinischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, für die auf der Rechnung ausgewiesenen Leistungen zu prüfen.

Wahlärzte/-ärztinnen sind keine Vertragspartner der BVAEB und daher an keine Tarife und Verträge gebunden. Sie bestimmen ihre Honorare selbst. Erstattet können nur die mit den Vertragspartnern je Berufsgruppe festgesetzten Tarife werden. Vermindert wird dieser Betrag um den vom Versicherten zu bezahlenden Selbstbehalt (z.B. Behandlungsbeitrag, Rezeptgebühr).


Für Fragen wenden Sie sich an Ihre Kundenservicestelle. 

Wie kann ich meine Rechnung zur Kostenerstattung einreichen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre Wahlarztrechnung zur Rückerstattung der Kosten bei uns einzureichen: 

  1. Online mit der ID Austria: Haben Sie schon eine ID Austria, können Sie Ihre Rechnung bequem von zu Hause über das online-Service-Portal MeineBVAEB oder von unterwegs über die MeineBVAEB-App einreichen. Die Links dazu finden Sie auf der rechten Seite.
  2. Formular Kostenerstattung: Das Formular können Sie an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit Beilagen an uns per Post schicken. Das Formular finden Sie in unserer Service-Zone.
  3. Natürlich können Sie auch in allen Kundenservicestellen Ihre Rechnungen persönlich zur Rückerstattung einreichen. 

Welche Unterlagen benötige ich, insbesondere für eine Online-Kostenerstattung über MeineBVAEB?

Bitte authentifizieren Sie sich im Online-Service-Portal "MeineBVAEB" mit Ihrer ID Austria und wählen den Online-Service "Kostenerstattung (Rechnung einreichen)". Füllen Sie dann alle Datenfelder vollständig aus und laden Sie folgende  Daten hoch:

  • eine detaillierte Honorarnote
  • Diagnose und Angabe zu den erbrachten Leistungen
  • Behandlungstag oder Behandlungszeitraum
  • Stampiglie und Unterschrift des behandelnden Arztes oder der behandelnden Einrichtung
  • Saldierungsvermerk oder Einzahlungsbeleg.
  • eine allfällige ärztliche Zuweisung / Verordnung bzw. Bewilligung. Wenn die ärztliche Zuweisung / Verordnung über das elektronische Kommunikationsservice - EKOS erfasst wurde, geben Sie uns lediglich den Antragscode bekannt. Diesen finden Sie am Informationsblatt zur e-Zuweisung bzw. im SMS oder e-Mail, das Sie im Zuge der Verordnung / Zuweisung / Bewilligung zugesandt bekommen haben.
  • IBAN


Bei Telebanking-Zahlungen legen Sie als Zahlungsnachweis Ihrem Antrag die ausgedruckten Einzelbelege sowie das ausgedruckte Tagesprotokoll über die getätigten Überweisungsaufträge bei, sofern daraus der Empfänger eindeutig erkennbar ist. 

Kann ich die Honorarnote auch per e-Mail senden?

Die Honorarnote und der Zahlungsnachweis wird auch über e-Mail akzeptiert. Die BVAEB behält sich jedoch die Einforderung der Originale im Einzelfall vor, für den Fall der Prüfung von grundlegender Anforderungen, insbesondere des Steuerrechts an Rechnungen.

Die Rechnung brauche ich für meine Zusatzversicherung

Kranken-Zusatzversicherungen erbringen ihre Leistung meist erst dann, wenn bekannt ist, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt hat. Sie erhalten von uns auf Wunsch eine Bestätigung über die genaue Höhe unserer Kostenerstattung. Diese dient zur Vorlage bei privaten Zusatzversicherungen, Finanzamt etc.

Verjährung, Bestätigung und Erledigungsdauer

Sie können Ihre Rechnungen zur Kostenerstattung 42 Monate ab Behandlungstag einreichen.

Aus Gründen der Verwaltungsökonomie versenden wir nach Erledigung nicht automatisch ein Schreiben an unsere Kunden. Sie können jedoch mit unserem Antragsformular eine Bestätigung über die Höhe des Kostenersatzes/Kostenzuschusses beantragen. 

Die individuelle Bearbeitung von Wahlpartnerrechnungen bzw. Rechnungen von Wahleinrichtungen nimmt einen wesentlich höheren Zeitaufwand in Anspruch als die routinemäßige Abrechnung mit Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen. Wir sind jedenfalls um eine rasche Erledigung Ihres Ansuchens bemüht.

Wann bekomme ich einen Kostenzuschuss?

Gibt es für die Leistung bei vergleichbaren Vertragspartnern keinen Vertragstarif, erhalten Sie - sofern es sich um eine Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn handelt - einen in der Satzung festgelegten Kostenzuschuss.

Wie hoch ist die Rückerstattung bei Fahrtkosten? 

Die BVAEB übernimmt Fahrtkosten für die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe von Ihrem Wohnort zum nächstgelegenen geeigneten Vertragspartner.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind, dass

  • auch die medizinische Leistung, für die Fahrtkosten anfallen, von der BVAEB übernommen wird und
  • die Entfernung zur nächstgelegenen Behandlungsstelle mehr als 20 Kilometer in eine Fahrtrichtung beträgt

Informationen zu individuellen Fahrtkosten finden Sie im nebenstehenden Link.

Ich habe mich im dienstlichen Auftrag im Ausland aufgehalten und dort sind Kosten für eine Krankenbehandlung angefallen

Sind Behandlungskosten im Zusammenhang mit einem durch einen dienstlichen Auftrag bedingten Aufenthalt im Ausland angefallen, dann können Sie Ihre Sachleistungsansprüche direkt bei Ihrem Dienstgeber geltend machen.