DRUCKEN

Wiedereingliederungsgeld nach langem Krankenstand



Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langem Krankenstand

Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht eine befristete Teilzeittätigkeit mit teilweisem finanziellem Ausgleich (Wiedereingliederungsgeld) durch die BVAEB.

 

Die Voraussetzungen sind

  1. Mindestens 6-wöchiger, durchgehender Krankenstand
  2. Medizinische Stellungnahme durch den arbeitsmedizinischen Dienst oder Beratungen durch "fit2work" ("Wiedereingliederungsplan": Beginn, Dauer und Ausmaß der Beschäftigung)
  3. Darauf aufbauend eine schriftliche Vereinbarung (Wiedereingliederungsvereinbarung) von Dienstgeber und Dienstnehmer
  4. Aufrechtes Dienstverhältnis, keine Änderung der Tätigkeit
  5. Kürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25 %, maximal 50 % (mindestens aber 12 Wochenstunden)
  6. Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens 1 bis 6 Monat(e), Verlängerung auf 9 Monate möglich
  7. Ärztliche Bestätigung über den Wegfall der Arbeitsunfähigkeit
  8. Das reduzierte Gehalt muss über der Geringfügigkeit liegen 
  9. Bewilligung durch die BVAEB

Die Wiedereingliederungsteilzeit kann unmittelbar nach dem Krankenstand oder bis maximal 1 Monat nach dessen Ende angetreten werden. Der Antritt bedarf der Bewilligung der BVAEB.  Entschließen Sie sich aber nicht erst kurz vor Ablauf der Frist, da keine Fristverlängerung möglich ist.

Bitte sprechen Sie rechtzeitig - auch schon vor Ende der Arbeitsunfähigkeit - mit Ihrem Dienstgeber und beantragen Sie das Wiedereingliederungsgeld vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit bei der BVAEB. Berücksichtigen Sie dabei eine kurze Bearbeitungszeit und die Dauer des Zustellvorgangs der Bewilligung.            

Das Wiedereingliederungsgeld

Um Einkommensverlust durch die Teilzeittätigkeit auszugleichen, leistet die BVAEB das Wiedereingliederungsgeld.

Das Wiedereingliederungsgeld wird in der Höhe des Krankengeldes mit zur Arbeitszeit aliquoter Kürzung gezahlt.

 

Zielgruppe

Das Wiedereingliederungsgeld kann nur von Personen beansprucht werden, die auch Anspruch auf Krankengeld haben.

Für Beamtinnen und Beamte besteht kein Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld aus der Krankenversicherung. Zur Klärung allfälliger dienstrechtlicher Ansprüche auf Wiedereingliederungsteilzeit wird daher auf den Dienstgeber verwiesen.


Antrag

Verwenden Sie für die Antragstellung die vorhandenen Formulare. Damit ist die Vollständigkeit Ihres Antrags und eine rasche Bearbeitung gewährleistet.


Muster Wiedereingliederungsvereinbarung (PDF, 395 KB)

Muster Wiedereingliederungsplan (PDF, 285 KB)

Informationen zu https://www.bmaw.gv.at/dam/jcr:369f4770-83ea-4f92-ae3c-75c459d8d167/20220719_Wiedereingliederungstz.pdfBroschüre Wiedereingliederungszeit - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft


Öffentlich Bedienstete können ihren Antrag per Mail an wien.wiedereingliederung@bvaeb.at  oder per Post an die BVAEB - Landesstelle  Wien, NÖ und Burgenland - Abt. 05, Josefstädter Straße 80, 1080 Wien stellen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Nummer 050405-23590  gerne zur Verfügung.

Bedienstete aus dem Bereich Eisenbahnen und Bergbau können ihren Antrag per Mail an graz.geldleistung.eb@bvaeb.at  oder per Post an die BVAEB - Landesstelle Steiermark, Lessingstraße 20, 8010 Graz stellen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Nummer 050405-31700  gerne zur Verfügung.