Der Mutter-Kind-Pass dient zur Eintragung der Untersuchungsbefunde während der Schwangerschaft, der Geburt und auch der ersten Lebensjahre Ihres Kindes. Sie sollten daher den Mutter-Kind-Pass immer mitbringen, wenn Sie oder Ihr Kind eine Untersuchung durchführen lassen.
Werden alle Untersuchungsergebnisse, die im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesehen sind, zeitgerecht durchgeführt, ist die bestmögliche Vorsorge für Sie und Ihr Kind gewährleistet.
Ihren Mutter-Kind-Pass erhalten Sie nach Feststellung Ihrer Schwangerschaft von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Einrichtung.
Die zeitgerechte Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes
ab Beginn des - je nach gewählter Variante -
10./13./17./25. Lebensmonates des Kindes.
Die vorgesehenen Untersuchungen werden von Vertragsärzten oder Vertragseinrichtungen der BVAEB gegen Vorlage Ihrer e-card durchgeführt und können direkt mit uns verrechnet werden.
Möchten Sie einen Wahlarzt oder eine Wahleinrichtung in Anspruch nehmen, müssen Sie die erbrachte Leistung zuerst selbst bezahlen und können dann die bezahlte Originalhonorarnote bei Ihrer zuständigen Kundenservicestelle zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz einreichen.
Bei Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes
fällt kein Behandlungsbeitrag an.