Brillen und Kontaktlinsen
Die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen werden von der BVAEB nur dann übernommen, wenn deren Vertragstarif höher als EUR 121,20 (inkl. MwSt.) ist.
Der Kostenanteil für Sehbehelfe (Brillen u. Kontaktlinsen) beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens EUR 121,20.
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen keinen Kostenanteil.
Für mitversicherte Jugendliche bis 27 Jahre beträgt der Kostenanteil 10 % der Kosten, jedoch mindestens EUR 40,40.
Die Kosten für Dreistärkengläser bzw. Gleitsichtgläser werden von der BVAEB nicht übernommen. Es werden die Kosten von Bifokalgläsern übernommen.
In der Regel übernehmen wir die Kosten für mineralische Gläser.
Kunststoffgläser werden bis zum Vertragstarif bewilligt für
- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- geistig und motorisch behinderte Personen
- besondere medizinische Indikationen
Kontaktlinsen werden bei besonderen medizinischen Indikationen bis zum Vertragstarif bewilligt.
Orthopädische Maßschuhe und Einlagen
Für notwendige orthopädische Maßschuhe und orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh werden von der BVAEB die tarifmäßigen Kosten übernommen.
Für orthopädische Maßschuhe hat der Versicherte seit dem 1.1.2020 kein Kostenäquivalent mehr zu leisten. Die Kosten werden von uns laut Tarif übernommen.
Für lose Schuheinlagen übernimmt die BVAEB die tarifmäßigen Kosten. Der Kostenanteil beträgt 10 %, jedoch mindestens EUR 40,40.
Hörgeräte
Es werden je nach Hörverlust Hinter-dem-Ohr-Geräte oder In-dem-Ohr-Geräte zum Vertragstarif von der BVAEB übernommen.
Ein Kostenanteil ist nicht zu bezahlen.
Arm- und Beinprothesen
Je nach Aktivität und körperlichen Voraussetzungen des Patienten erfolgt die Anpassung der Prothese. Die tarifmäßigen Kosten werden von der BVAEB übernommen.
Ein Kostenanteil wird nicht eingehoben.
Inkontinenzartikel
Notwendige Inkontinenzartikel wie Einlagen, Windeln und Netzhosen werden durch einen Vertragspartner der BVAEB beigestellt.
Der Kostenanteil beträgt 10 % des Vertragstarifes.
Diabetikerversorgung
Für Patienten mit Diabetes (Typ I und Typ II) werden vertraglich geregelte Geräte und Blutzucker-Teststreifen durch einen Vertragspartner der BVAEB direkt nach Hause geliefert.
Bei der Erstversorgung mit solchen Artikeln ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Nach Vorlage dieser Verordnung kümmert sich die BVAEB um die Zustellung.
Weitere Bestellungen können Sie direkt an die Vertragsfirma richten. Das Formular dazu finden Sie in unserer Service-Zone.
Ein Kostenanteil ist nicht zu bezahlen.