Für bestimmte Behandlungen durch Heilmasseure werden Zuschüsse gewährt.
Die Höhe dieser Zuschüsse ist im Anhang 2 der Satzung geregelt. Die
Behandlungen sind bewilligungsfrei.
Die Heilmasseure müssen
die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur und
für den Berufsausweis als Heilmasseur im Sinne des Medizinischen
Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) erfüllen.
Unsere Kundenservicestellen stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.