ALLGEMEINE FRAGEN ZU SEPA
Was bedeutet SEPA?
Die „Single Euro Payments Area“ ist ein einheitlicher Zahlungsraum für Überweisungen und Einzüge von Euro-Beträgen. Diese können innerhalb von Österreich und im restlichen SEPA-Raum einheitlich ausgetauscht werden. Die Euro-Beträge werden ohne Abzug von Spesen unter Berücksichtigung festgelegter Ausführungsfristen transferiert, z. B. elektronische Überweisungen innerhalb eines Bankwerktages.
Rechtliche Grundlagen: siehe z. B. Website der Österreichischen Nationalbank.
Welche Länder nehmen an SEPA teil?
Die aktuellen SEPA-Teilnehmerstaaten erfahren Sie zum Beispiel auf der Website der Österreichischen Nationalbank.
Kann ich SEPA-Zahlungen auch in Währungen anderer Teilnehmerländer abwickeln (z. B. Franken)?
Nein, der SEPA-Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich in Euro.
Kann ich SEPA-Zahlungen mit Konten aus Teilnehmerländern abwickeln, die keine Euro-Konten sind (z. B. Franken)?
Ja, wenn Ihre Bank bereits den Euro-Zahlungsverkehr unterstützt. Die Eurobeträge werden automatisch umgerechnet.
FRAGEN ZU DEN KONTODATEN
Was bedeuten IBAN und BIC?
IBAN (International Bank Account Number) ersetzt die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl.
BIC (Business Identifier Code) wird zur zusätzlichen Identifizierung der Bank herangezogen.
Wie erfahre ich die IBAN und den BIC zu meinen Bankkonten?
Die meisten Bankkarten in Österreich wurden bereits umgestellt. Sie finden IBAN und BIC z. B. auf der Bankomatkarte oder dem Kontoauszug Ihres Kontos bzw. durch Nachfrage bei Ihrer Bank.
Kann ich in der BVAEB nur die IBAN oder nur den BIC bekanntgeben? Wozu benötigen Sie meinen BIC?
Nein, die BVAEB benötigt sowohl IBAN als auch BIC, um Zahlungen mit größtmöglicher Zuverlässigkeit durchführen zu können.
Was passiert, wenn ich IBAN/BIC nicht bekanntgebe?
Die BVAEB kann keine Anweisung auf Ihr Konto oder keinen Einzug von Ihrem Konto durchführen.
Warum können Sie nicht aufgrund der BLZ und der Kontonummer, die ich Ihnen bekannt gebe, IBAN und BIC automatisch ermitteln?
Eine Umwandlung kann nur durch die jeweiligen Bankinstitute erfolgen.
Ich möchte Gutschriften an ein fremdes Konto anweisen lassen (= anderer Kontoinhaber). Ist das möglich?
Ja.
Ich möchte Lastschriften von einem fremden Konto einziehen lassen (= anderer Kontoinhaber). Ist das möglich?
Nein, außer es besteht eine Zeichnungsberechtigung.
FRAGEN ZUM EINZUG (LASTSCHRIFT) VON MEINEM BANKKONTO
Was muss ich tun, damit meine Beiträge von meinem Bankkonto eingezogen werden, wenn ich zuvor mit Zahlschein bezahlt habe?
Bitte kontaktieren Sie Ihre BVAEB-Kundenservicestelle oder verwenden Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat. Dieses finden Sie in unserer Service-Zone oder im Online-Portal MeineBVAEB bzw. der MeineBVAEB-App.
Übermitteln Sie das ausgefüllte, handschriftlich unterfertigte Formular im Original an Ihre Landesstelle. Hinweis: Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nur für Änderungen vorgesehen.
Kann ich das Formular auch persönlich bei einem Sprechtag abgeben?
Ja.
Muss ich mit unerwarteten Einzügen von meinem Bankkonto rechnen, wenn ich für die BVAEB ein SEPA-Lastschriftmandat ausstelle?
Nein. Die BVAEB informiert ihre Kunden rechtzeitig über geplante Einzüge.
Kann ich meine Kontoverbindung (IBAN/BIC) für das SEPA-Lastschriftmandat telefonisch oder per E-Mail bekannt geben? Kann ich ein SEPA-Formular meiner Bank verwenden?
Nein. Aus rechtlichen Gründen können nur unterschriebene Originale (Urschrift) akzeptiert werden.
Die Ausstellung eines SEPA-Lastschriftmandats sowie Änderungen der Bankverbindung für Einzüge sind in der BVAEB zu Ihrer Absicherung mittels des von der BVAEB aufgelegten Formulars möglich. Falls nicht das Formular "Lastschriftmandat“ der BVAEB verwendet wird, müssen am Fremdformular die Daten analog dem BVAEB-SEPA-Lastschriftformular vorhanden sein.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat entspricht weitgehend dem bisherigen Einziehungsauftrag.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie als Kontoinhaber die BVAEB und Ihre Bank, Einzüge des Behandlungsbeitrags, des Zusatzbeitrags für Angehörige und von Beiträgen aufgrund einer Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung von Ihrem Bankkonto durchzuführen. In welchen dieser Bereiche ein Einzug vom Konto erfolgen soll, geben Sie bitte am dazu vorgesehenen Formular an.
Was bedeuten die folgenden schwer verständlichen Sätze im Formular zum SEPA-Lastschriftmandat?
Die folgenden Formulierungen sind vorgegeben und dürfen von der BVAEB nicht abgeändert werden:
"Ich ermächtige die BVAEB, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der BVAEB auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen."
Sie müssen das Formular nur an die BVAEB schicken. Die Bank wird später durch die BVAEB informiert.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat (vergleichbar mit der alten "Einzugsermächtigung") ermächtigen Sie als Kontoinhaber die BVAEB und Ihre Bank, Einzüge des Behandlungsbeitrags und/oder des Zusatzbeitrags für Angehörige und/oder von Beiträgen aufgrund einer Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung von Ihrem Bankkonto durchzuführen.
Kann ich in der BVAEB für den Einzug von meinem Konto eine ausländische Kontoverbindung ohne IBAN/BIC angeben?
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist nur für Bankkonten aus dem SEPA-Raum möglich. Falls Sie über kein derartiges Konto verfügen, erhalten Sie einen Zahlschein.
Kann ich in der BVAEB für den Einzug von meinem Konto eine ausländische IBAN/BIC aus einem Land verwenden, das keinen SEPA Zahlungsverkehr unterstützt? (Non-SEPA Land)
Nein. Ein Lastschriftverfahren ist nur für Bankkonten aus dem SEPA-Raum möglich.
Wie lange gilt ein von mir ausgestelltes SEPA-Lastschriftmandat?
Das ausgestellte SEPA-Lastschriftmandat bleibt gültig bis eine Beendigung durch Sie erfolgt. Wenn das SEPA-Lastschriftmandat 36 Monate nicht für einen Einzug von Ihrem Konto verwendet worden ist, verfällt es zu Ihrem Schutz automatisch.
Wofür gilt das von mir ausgestellte SEPA-Lastschriftmandat für die BVAEB? Wie kann ich später erfahren, wofür das Mandat gilt?
Das Mandat gilt für jene(n) Bereich(e) den (die) Sie am Formular ankreuzen. In Ihrer BVAEB-Landesstelle erfahren Sie, wofür im Moment Einzüge vorgesehen sind und wofür nicht. Sie können diese Vorgaben jederzeit durch ein formloses, unterfertigtes Schreiben abändern, z.B. wenn Sie Ihren Behandlungsbeitrag lieber per Zahlschein einzahlen möchten.
Sind Einzüge (Lastschriften) von Konten möglich, die nicht meine Konten sind, d. h. wo ich nicht selbst Kontoinhaber bin?
Nein, außer Sie haben eine Zeichnungsberechtigung.
Was passiert mit einem SEPA-Einzug (SEPA-Lastschriftverfahren), wenn mein Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht ausreichend gedeckt ist?
Falls die Abbuchung deshalb nicht durchgeführt wird, übermitteln wir Ihnen eine Zahlungsanweisung.
Gelten die von mir bereits erteilten Einzugsermächtigungen auch für das SEPA–Lastschriftverfahren?
Ja. Die bestehenden Einzugsermächtigungen werden nach der SEPA-Umstellung als SEPA-Lastschriftmandate weiter verwendet.
Muss ich aufgrund der SEPA-Umstellung meine Bankdaten oder Einzugsermächtigungen neu melden?
Nein, weil die bestehenden Einzugsermächtigungen nach der SEPA-Umstellung als SEPA-Lastschriftmandate weiter verwendet werden, nachdem Ihre bestehenden Bankdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und BIC umgerechnet wurden.
Gelten die von mir bereits erteilten Einzugsermächtigungen auch für SEPA–Lastschriften des Behandlungsbeitrages, des Zusatzbeitrages für Angehörige und für Beiträge aufgrund einer Selbstversicherung?
Ja. Die Bereiche, in denen ein Einzug von Ihrem Konto erfolgen soll, werden bei der SEPA-Umstellung unverändert aus den bestehenden Einzugsermächtigungen übernommen. In Ihrer BVAEB-Landesstelle erfahren Sie jederzeit, wofür im Moment Einzüge vorgesehen sind und wofür nicht.
Von meinem Bankkonto wurden durch die BVAEB falsche Beträge oder nicht nachvollziehbare Beträge abgebucht. Was ist zu tun?
Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall zunächst Ihre BVAEB-Landesstelle, um den Grund für die fraglichen Einzüge oder Überweisungen zu klären. Dabei können Sie das gewünschte weitere Vorgehen klären. Es ist in der Regel nicht notwendig, einen Einzug (Lastschrift) oder eine Überweisung der BVAEB bei Ihrer Bank zu reklamieren, da die Angelegenheit bequem über Ihren BVAEB-Ansprechpartner geregelt werden kann.
Wie kann ich ein für die BVAEB ausgestelltes SEPA-Lastschriftmandat beenden?
Kurze schriftliche Mitteilung.
Kann ich in der BVAEB ein von mir ausgestelltes SEPA-Lastschriftmandat einsehen?
Ihrer BVAEB-Landesstelle liegen die erteilten Mandate auf.
Kann ich über die BVAEB ein von mir ausgestelltes SEPA-Lastschriftmandat zurückziehen?
Ja, Sie können in Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle jederzeit schriftlich über ein unterfertigtes formloses Schreiben den Einzug einzelner Bereiche (z. B. Behandlungsbeitrag, Zusatzbeitrag für Angehörige) von Ihrem Bankkonto beenden.
Ein für die BVAEB ausgestelltes SEPA-Lastschriftmandat wird automatisch beendet, wenn Sie in keinem der möglichen Bereiche einen Einzug von Ihrem Bankkonto zulassen.
Ich möchte, dass meine Gutschriften von einem Konto erfolgen, der Behandlungsbeitrag von einem anderen Konto und der Zusatzbeitrag von einem dritten Konto eingezogen wird. Ist das möglich?
Nein. In der BVAEB ist es wegen technischer Limitierungen nicht möglich, mehr als ein Konto für Gutschriften und ein Konto für Einzüge (Lastschriften) anzugeben.
Die geringe Zahl von derartigen Fällen rechtfertigt nicht den damit verbundenen, erheblichen Aufwand für die Verwaltung zusätzlicher Konten. Im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Ihren Beitragsgeldern bittet die BVAEB um Ihr Verständnis für diese Einschränkung.
Ich habe ein Bankkonto bei einer Bank außerhalb des SEPA-Raums. Kann der Zahlungsverkehr mit der BVAEB über dieses Konto abgewickelt werden?
Abbuchungen sind nicht möglich, Anweisungen weiterhin.