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Urlaubskrankenschein-Bestellung bzw. provisorische Ersatzbescheinigung



Auf dieser Seite können Sie Urlaubskrankenscheine bzw. die provisorische Ersatzbescheinigung online bestellen. Sie können aber auch das Bestellformular als Download auf Ihren PC herunterladen und ausgefüllt per Post an uns senden.

Mit Ihrer e-card/EKVK können Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates sowie Bosniens und Herzegowinas, Montenegros, Nordmazedoniens, der Schweiz, Serbiens und des Vereinigten Königreichs die Sachleistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Nur für den Fall, dass Sie noch nicht im Besitz einer e-card/EKVK sind, fordern Sie bitte ersatzweise eine provisorische Ersatzbescheinigung an.


Bei der online-Bestellung füllen Sie bitte unbedingt die vorgesehenen Felder aus. Die Bestellung kann mittels Bürgerkartensignatur, aber auch unsigniert versendet werden. Sollte das Bestellformular nicht korrekt ausgefüllt worden sein, bekommen Sie eine entsprechende Fehlermeldung. Nach korrekter Versendung erhalten Sie eine Sendebestätigung, die Sie ausdrucken bzw. speichern können.

Beachten Sie bitte, dass die EDV-mäßige Bearbeitung und der Versand einen Zeitraum von ca. 1 Woche beanspruchen kann. Sollten Sie Ihre Scheine dringender benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenservicestelle.

Urlaubskrankenschein-Bestellung online

Bestellformular (PDF, 279 KB)

Information zu der provisorischen Ersatzbescheinigung

Die provisorische Ersatzbescheinigung ist personengebunden, das heißt, dass für den Versicherten und jeden anspruchsberechtigten Familienangehörigen ein eigenes Formular ausgegeben wird.
Sie erhalten alle Sachleistungen, die sich während eines Aufenthaltes (Urlaub, dienstliche Entsendung) im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates sowie Bosniens und Herzegowinas, Montenegros, Nordmazedoniens, der Schweiz, Serbiens und des Vereinigten Königreichs unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Diese Bescheinigung wird nur für den Fall ausgestellt, dass Sie noch nicht im Besitz einer e-card/EKVK sind.

Die provisorische Ersatzbescheinigung ist - außer in Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien wo diese gegen eine bosnisch und herzegowinische bzw. montenegrinische bzw. serbische Anspruchsbescheinigung umzutauschen ist - bei Inanspruchnahme von Sachleistungen einschließlich einer Krankenhausbehandlung direkt dem Leistungserbringer (Vertragsarzt, Krankenhaus, ...) vorzulegen. Als Nachweis für Ihre Identität ist ein Lichtbildausweis notwendig.

Information zu den Urlaubskrankenscheinen für Länder mit bilateralen Abkommen

In der Türkei müssen Sie den Urlaubskrankenschein bzw. in Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien die provisorische Ersatzbescheinigung bei dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger - dessen Adresse an Ort und Stelle zu erfragen ist - vorlegen und in eine im jeweiligen Staat gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen.