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e-Card als Bürgerkarte -
keine Aktivierung mehr ab 1.1.2020



Die neue Generation der e-Card, die seit Oktober 2019 ausgegeben wird, kann nicht mehr zur Bürgerkarte aktiviert werden. Mit 31.12.2019 wird die e-Card Aktivierung zur Bürgerkarte generell aufgelassen und ist somit auch für e-Cards der bisherigen Generationen nicht mehr möglich.

Im Jahr 2017 wurde mit der Änderung des E-Government-Gesetzes die Bürgerkarte durch den Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) ersetzt. Der EU-weit gültige E-ID wird – im Gegensatz zur Bürgerkarte – nur mehr auf Basis der ID Austria realisiert, die Registrierung erfolgt künftig ausschließlich durch Passbehörden und Landespolizeidirektionen. Die Einführung erfolgt mit Kundmachung des BMI und war zum damaligen Zeitpunkt mit 01.01.2020 vorgesehen.

Mit dieser Änderung wurde der – ohnehin rückläufigen – Verwendung der e-Card als Bürgerkarte die Grundlage für Neuausstellungen entzogen, weshalb für die neue Kartengeneration keine Bürgerkartenfähigkeit mehr vorgesehen wurde. Korrespondierend mit den Änderungen des E-Government-Gesetzes wurde deshalb auch § 31a ASVG im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019 (BGBl. I Nr. 30/2018) mit dem Abänderungsantrag 7 (AA-7 XXVI. GP) entsprechend angepasst. 

Eine Information über den Entfall der Bürgerkartenfähigkeit auf der e-Card finden Sie auch unter dem angeführten Link.