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Ärztliche Hilfe bei Berufskrankheit und Arbeitsunfall

Wenn Sie aufgrund eines anerkannter Arbeits- bzw. Dienstunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit medizinische Behandlung, Heilbehelfe, Hilfsmittel oder einen stationären Aufenthalt benötigen, gelten im Vergleich zur allgemeinen Krankenbehandlung teilweise ergänzende Regelungen.


Vertragsärztin oder Vertragsarzt bzw. Vertragspartner

Für die Behandlung

  • bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt bzw. Vertragspartner
  • bei einer Wahlärztin bzw. einem Wahlarzt oder Nicht-Vertragspartner
  • in einem Ambulatorium

ist kein Behandlungsbeitrag zu entrichten. Bei der Behandlung durch eine Wahlärztin bzw. einen Wahlarzt oder Nicht-Vertragspartner wird derselbe Kostenersatz wie bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt bzw. Vertragspartner geleistet. 

Sollte Ihnen der Behandlungsbeitrag vorgeschrieben worden sein oder Sie ihn bereits bezahlt haben, retournieren Sie bitte die entsprechende Rechnung an Ihre Kundenservicestelle. Markieren Sie die entsprechenden Behandlungen. Nach medizinischer Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert und ggf. der Betrag refundiert.

Behandlung im Ausland

Wenn eine Behandlung im Ausland infolge eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalls bzw. einer anerkannten Berufskrankheit erforderlich ist, nehmen Sie bitte zur Klärung der weiteren Vorgehensweise bzw. der Kostenübernahme mit der BVAEB-Unfallversicherung Kontakt auf.

Fahrtkosten

Fahrtkosten werden nach den entsprechenden Richtlinien der Krankenversicherung vergütet. Wird eine Begutachtung (ärztliche Untersuchung bei einem medizinischen Sachverständigen) von der Unfallversicherung veranlasst, so wird mit der Einladung zur Untersuchung ein Formular für die Rückerstattung der Fahrtkosten übermittelt. Bitte lassen Sie sich die Anwesenheit bei der Untersuchung von der Ärztin bzw. vom Arzt bestätigen und senden Sie das ausgefüllte Formular an die BVAEB-Unfallversicherung zur Kostenrückerstattung.

Erforderliche Unterlagen für einen Kostenersatz

Um einen Kostenersatz leisten zu können, sind grundsätzlich folgende Unterlagen und Informationen erforderlich:

  • detaillierte Honorarnote
  • Saldierungsvermerk oder Einzahlungsbeleg
  • Diagnose und Angabe zu den erbrachten Leistungen
  • Behandlungstag oder Behandlungszeitraum
  • IBAN und BIC


Der Anspruch auf Kostenersatz verfällt, wenn die Honorarnote nicht innerhalb von 42 Monaten ab Inanspruchnahme der Leistung eingereicht wird.