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Versorgungsgenuss für Witwen/Witwer
bzw. eingetragene Partner



Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gebührt der Witwe (dem Witwer) ein Versorgungsgenuss in Höhe von bis zu 60 % des Ruhegenusses des verstorbenen Beamten, abhängig von dem Durchschnitt des Einkommens der Ehegatten in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod des Beamten.

Lag bei dem Verstorbenen eine Verminderung des Einkommens in den letzten zwei Kalenderjahren wegen Krankheit vor, ist, wenn es für den überlebenden Ehegatten günstiger ist, bei dem Verstorbenen das Einkommen der letzten vier Kalenderjahre heranzuziehen.

Die Bestimmungen gelten sinngemäß für eingetragene Partnerschaften.

Um den Versorgungsgenuss nach Ihrem verstorbenen Ehegatten bzw. Ihrem verstorbenen eingetragenen Partner zahlen zu können, ersuchen wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Sterbeurkunde
  • Ihre Geburtsurkunde (Taufschein)
  • die Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde
  • einen Beleg mit Versicherungsnummer (z.B. Kopie der e-card) des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden Partners
  • falls die Ehe geschieden oder die Partnerschaft aufgelöst war, das Scheidungsurteil bzw. die Auflösungsentscheidung
  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen (steht weiter unten zum Download zur Verfügung) -  Hinweis: Stichtag ist der auf den Todestag folgende Monatserste.
  • einen Antrag auf Vorschusszahlung auf den Versorgungsbezug (steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
  • Bekanntgabe der Kontoverbindung (weiter unten als Download)

Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Ablichtung (beglaubigter Abschrift) vorzulegen; fremdsprachigen Urkunden sind beglaubigte Übersetzungen anzuschließen.

Fragebogen Witwe/Witwer (PDF, 520 KB)

Bekanntgabe - Bankverbindung - österreichische Kreditinstitute (PDF, 198 KB)


Für eine Auszahlung im ausländischen EU-Raum wird folgende Meldung benötigt:

Kontoerklärung EWR und Schweiz (PDF, 180 KB)

Antrag auf Vorschusszahlung (PDF, 67 KB)


Die entsprechenden Gesetzestexte und Berechnungsweisen der letzten Kalenderjahre finden Sie hier:

Witwen(r)versorgungsgenuss Gesetzestext 2024 (PDF, 707 KB)

Witwen(r)versorgungsgenuss Gesetzestext 2023 (PDF, 672 KB)

 
Witwen(r)versorgungsgenuss Informationsblatt 2024 (PDF, 459 KB)

Witwen(r)versorgungsgenuss Informationsblatt 2023 (PDF, 664 KB)