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Versorgungsgenuss für Witwen/Witwer
bzw. eingetragene Partner/Partnerinnen



Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gebührt der Witwe (dem Witwer) ein Versorgungsgenuss in Höhe von bis zu 60 % des Ruhegenusses des verstorbenen Beamten/der verstorbenen Beamtin, abhängig von dem Durchschnitt des Einkommens der Ehegatten in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod des Beamten/der Beamtin.

Lag bei der verstorbenen Person eine Verminderung des Einkommens in den letzten zwei Kalenderjahren wegen Krankheit vor, ist, wenn es für den überlebenden Ehegatten/die überlebende Ehegattin günstiger ist, bei dem/der Verstorbenen das Einkommen der letzten vier Kalenderjahre heranzuziehen.

Die Bestimmungen gelten sinngemäß für eingetragene Partnerschaften.

Um den Versorgungsgenuss nach Ihrem/Ihrer verstorbenen Ehegatten/Ehegattin bzw. Ihrem/Ihrer verstorbenen eingetragenen Partner/in zahlen zu können, ersuchen wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Sterbeurkunde
  • Ihre Geburtsurkunde (Taufschein)
  • die Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde
  • falls die Ehe geschieden oder die Partnerschaft aufgelöst war, das Scheidungsurteil bzw. die Auflösungsentscheidung
  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen (steht weiter unten zum Download zur Verfügung) -  Hinweis: Stichtag ist der auf den Todestag folgende Monatserste.
  • einen Antrag auf Vorschusszahlung auf den Versorgungsbezug (steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
  • Bekanntgabe der Kontoverbindung (weiter unten als Download)

Urkunden können in Ablichtung vorgelegt werden (auch per Mail; sollten wir von Ihnen Originaldokumente benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen); fremdsprachige Urkunden sind mit beglaubigter Übersetzung zu übermitteln.

Fragebogen Witwe/Witwer (PDF, 520 KB)

Bekanntgabe - Bankverbindung - österreichische Kreditinstitute (PDF, 199 KB)


Für eine Auszahlung im ausländischen EU-Raum wird folgende Meldung benötigt:

Kontoerklärung EWR und Schweiz (PDF, 360 KB)

Antrag auf Vorschusszahlung (PDF, 64 KB)


Die entsprechenden Gesetzestexte und Berechnungsweisen der letzten Kalenderjahre finden Sie hier:

Witwen(r)versorgungsgenuss Gesetzestext 2025 (PDF, 1 MB)

Witwen(r)versorgungsgenuss Gesetzestext 2024 (PDF, 2 MB)

 
Witwen(r)versorgungsgenuss Informationsblatt 2025 (PDF, 673 KB)

Witwen(r)versorgungsgenuss Informationsblatt 2024 (PDF, 664 KB)