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Ruhe- und Versorgungsgenussbezug im Ausland



Ruhe- und Versorgungsgenussbezieher, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten jeweils im Jänner des laufenden Jahres das Formular "Lebensbestätigung" zur amtlichen Bestätigung zugesandt. Im EU-Raum und in der Schweiz kann diese amtliche Bestätigung durch jede Behörde erfolgen, in allen übrigen Ländern erfolgt diese Bestätigung durch die zuständige Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft, Konsulat).

Falls aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen das Formular nicht amtlich bestätigt werden kann, wäre dieser Umstand und die private Telefonnummer umgehend schriftlich mitzuteilen.

Lebensbestätigung (PDF, 69 KB)

Life Certificate (PDF, 11 KB)

Certificat de vie (PDF, 49 KB)