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Beamte, geboren nach dem 31.12.1975 mit einer Pragmatisierung vor dem 1.1.2005



Die pensionsrechtlichen Anwartschaften werden zum Stichtag 1.1.2014 sowohl nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) als auch nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) berechnet, Teilpensionen auf der Grundlage der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit bis 31.12.2004 (s. o.) gebildet, und als Summe in Form einer Kontoerstgutschrift im elektronischen Pensionskonto eingetragen. Für alle Folgejahre werden dann jeweils die entsprechenden Jahresteilgutschriften zur Kontoerstgutschrift addiert. 

Die Einsicht in das Pensionskonto ist jederzeit auch auf elektronischem Weg möglich.

Pensionskonto 

Die Berechnungsschritte zur Erstellung dieser Kontoerstgutschrift ("A") finden Sie hier:

Informationsblatt - Grundlagen der Berechnung der Kontoerstgutschrift 2024 (PDF, 700 KB)