Die pensionsrechtlichen Anwartschaften werden zum Stichtag 1.1.2014 sowohl nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) als auch nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) berechnet, Teilpensionen auf der Grundlage der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit bis 31.12.2004 (s. o.) gebildet, und als Summe in Form einer Kontoerstgutschrift im elektronischen Pensionskonto eingetragen. Für alle Folgejahre werden dann jeweils die entsprechenden Jahresteilgutschriften zur Kontoerstgutschrift addiert.
Die
Einsicht in das Pensionskonto ist jederzeit auch auf elektronischem Weg
möglich.
Die Berechnungsschritte zur Erstellung dieser
Kontoerstgutschrift ("A") finden Sie hier:
Informationsblatt - Grundlagen der Berechnung der Kontoerstgutschrift 2024 (PDF, 700 KB)