Der Pensionsantrittsrechner des
Öffentlichen Dienstes gibt zu jedem Geburtsdatum Auskunft über die möglichen
Ruhestandstermine sowie die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Für Beamte, die innerhalb der nächsten 2 Jahre diese Voraussetzungen erfüllen, führt die Beratungsstelle im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eine unverbindliche Beauskunftung über die Höhe der voraussichtlichen Pensionsansprüche durch.
Die BVAEB, Pensionsservice, ist zwar als Pensionsbehörde erster Instanz für die pensionsrechtlichen Angelegenheiten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zuständig, kann jedoch aufgrund derzeit noch fehlender gesetzlichen Grundlagen keine konkreten Vorausberechnungen von Pensionsansprüchen durchführen.