Krankenversicherung und Unfallversicherung
Die BVAEB führt die Kranken- und Unfallversicherung folgender Personen durch:
- Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
- Personen, die durch Wahl, Bestellung oder Entsendung eine Staatsfunktion ausüben (Politiker)
- Vertragsbedienstete des Bundes, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.1998 begründet wurde
- Vertragsbedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002
- Bedienstete der Wiener Linien
Krankenversicherung
Bei der BVAEB nur krankenversichert sind
- ASVG Pensionisten, wenn ihr letztes Dienstverhältnis vor dem Anfall der Pension bei einem der genannten Dienstgebern war (als VB-Neu, Dienstnehmer der Universitäten, ÖBB-Bediensteter etc.)
- Personen, die einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss oder eine Pension nach einem solchen Dienstverhältnis oder einer solchen Funktion beziehen (Pensionisten)
- Bezieherinnen und Bezieher von Kinderbetreuungsgeld
Unfallversicherung
Bei der BVAEB nur unfallversichert sind
- geringfügig Beschäftigte
- die Versicherungsvertreter der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und
- ehrenamtliche Bewährungshelfer und ehrenamtliche Sachwalter
Pensionsservice
Das BVAEB-Pensionsservice administriert als Pensionsbehörde erster Instanz die Ruhe- und Versorgungsbezüge für
- öffentlich-rechtliche Bedienstete des Bundes
- Beamte der Post AG, Postbus AG und Telekom